Schulordnung der Musikschule Ostkreis e.V.

 

Schulträger und Unterrichtsorte

Träger ist die Musikschule Ostkreis Hannover e.V., 31303 Burgdorf.  Unterrichtsorte der Musikschule sind Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze.

An- und Abmeldung

1. Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht an der Musikschule ("I. Elementarbereich" und "III. Instrumentalunterricht") ist die Mitgliedschaft im Verein Musikschule Ostkreis Hannover e.V. Die Mitgliedschaft wird durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular erworben. Der Vereinsbeitrag ist immer nur für ein Familienmitglied (Familienmitgliedschaft) zu entrichten. Der Jahresmitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Vereinsmitgliedschaft erlischt mit dem Austritt aus der Musikschule.


2. Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht sind auf dem entsprechenden Vordruck schriftlich vorzunehmen.

3. Anmeldungen werden erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.  Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

4. Eine Abmeldung des Schülers ist möglich:

a) innerhalb der dreimonatigen Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des dritten Monats,

b) zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) mit einer Frist von sechs Wochen (Stichtag 15.11.),

c) zum 31.08. mit einer Frist von sechs Wochen (Stichtag: 15.07.) Die Abmeldung muss der Geschäftsstelle der Musikschule schriftlich mitgeteilt werden.  Abmeldungen an die Adresse von Lehrkräften sind nicht rechtswirksam.

5. In begründeten Ausnahmefällen kann mit der Schulleitung eine vorzeitige Kündigung vereinbart werden.

6. Über den Wechsel in andere Unterrichtsgruppen oder zu einer anderen Lehrkraft entscheiden die Fachlehrer und die Musikschulleitung.

 

Teilnahme am Unterricht

1. Die Schüler sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet.  Ist ein Schüler verhindert, muss dies der Lehrkraft vom Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorher mitgeteilt werden.  In begründeten Ausnahmefällen kann in Absprache mit dem Fachlehrer und der Musikschulleitung Ersatz geleistet werden.

2. Durch tägliches häusliches Üben leisten die Musikschüler ihren notwendigen Beitrag zu einer sinnvollen Gestaltung des wöchentlichen Instrumental- und /oder Vokalunterrichts.

3. Zu einer sinnvollen Gestaltung des wöchentlichen Instrumental- und /oder Vokalunterricht gehört selbstverständlich die Teilnahme an den Zusatz- und Ergänzungsfächern (in der Regel ab dem dritten Jahr Instrumentalausbildung), ebenso wie die Teilnahme an der jährlichen Musikwoche in den Herbstferien und / oder die Teilnahme an internationalen Jugendbegegnungen der Musikschule Ostkreis Hannover e.V.

4. Die aktive und passive Teilnahme an Veranstaltungen sind Bestandteil der Ausbildung und fördern in hohem Maße die musikalische Entwicklung der Musikschüler.

5. Ein Schüler kann wegen wiederholt unentschuldigten Fehlens oder aus Gründen, die eine Fortsetzung des Unterrichts nicht sinnvoll erscheinen lassen, in Absprache mit dem Fachlehrer von der Musikschulleitung entlassen werden.  Gebühren entfallen vom Zeitpunkt des Ausschlusses.

 

6. Rückstände von Unterrichtsgebühren können zu Unterrichtsausschluss führen.


7. In allen Kursen, die jeweils neu beginnen, gelten die ersten drei Monate als Probezeit.

8. Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.



Instrumente

Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Instrumentalunterrichts ein Instrument zur Verfügung haben. Mietinstrumente können im Rahmen der Bestände der Musikschule für max. 1 Jahr an die Schüler vergeben werden.  Die Mietgebühr ist in der Gebührenordnung festgelegt.



Unterrichtsgebühren

Die Höhe der Gebühren regelt die Gebührenordnung der Musikschule.



Unterricht

1. Das Musikschuljahr beginnt jeweils am 01. Januar und endet am 31.  Dezember.

2. Die Unterrichtszeit beträgt gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung 30/45/60 Minuten wöchentlich.

3. Die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für den Unterricht der Musikschule.

4. Unterrichtsausfall: Ist der Lehrer länger als eine Woche / Quartal verhindert, verpflichtet sich die Musikschule für eine angemessene Vertretung zu sorgen.  Andernfalls erfolgt eine Rückvergütung der jeweiligen Unterrichtsgebühr.

 

5. Bei behördlich angeordneter Schulschließung sind folgende Unterrichtsmodelle gleichwertige Alternativen zum Präsenzunterricht und entbinden nicht von der Gebühren-Zahlungspflicht:

  • Online-Unterricht

  • Nachholung von Stunden als Präsenzunterricht

  • Wochenendworkshops und Projekte (in angemessenem Maße)

6. Wird aufgrund extremer Witterungsverhältnisse der Unterricht der allgemeinbildenden Schulen durch Entscheidung der Region Hannover oder des Landes Niedersachsen abgesagt, fällt der Unterricht der Musikschule ersatzlos gebührenpflichtig aus.

 

7. In Ausnahmefällen können in Absprache mit der Lehrkraft alternative Unterrichtsmodelle z.B. Online-Unterricht durchgeführt werden.


Haftung


Die Schüler der Musikschule sind unfallversichert.  Eine weitergehende Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nicht; es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches Handeln der Musikschule zurückzuführen.

 



Der Vorstand 

31303 Burgdorf, 01.10.2020