Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)
Dein Traum: Ein musikbezogenes Studium?
Du machst selbst gern Musik, rockst mit Deiner Band, spielst im Orchester oder singst im Chor?
Du möchtest mehr über Musik erfahren und vielleicht einen Musikberuf erlernen?
Du bist bereit, intensiv zu üben und an Deiner musikalischen Performance zu arbeiten?
Dann ist die SVA das Richtige für Dich!
- Freue Dich auf eine intensive Zeit mit Deinem Instrument!
- Tauche mit anderen Jugendlichen in die Tiefen und Geheimnisse der Musiktheorie und harmonischer Verbindungen in der Musik ein!
- Musiziere gemeinsam mit anderen und erlebe tolle Momente auf der Bühne!
- Stell Dich neuen Herausforderungen und wachse auf dem Weg zu Deinem Traumberuf über Dich hinaus! Wir unterstützen Dich professionell auf Deinem Weg!
Gut zu wissen
Die SVA eignet sich für Schüler*innen, die sich vorstellen können, die Musik zum Bestandteil ihrer Ausbildung zu machen.
Ziel der SVA ist es, junge Menschen in ihrer Begabung zu fördern und unabhängig von der endgültigen Berufswahl frühzeitig und umfassend auf eine mögliche Aufnahmeprüfung an einer Hochschule und ein Studium vorzubereiten.
Dazu müssen sie eine überzeugende Leistung in ihrem instrumentalen Hauptfach nachweisen, die im Niveau diesem musikbezogenen Berufsziel entspricht. Bei der Entscheidung, Schüler*innen in die SVA aufzunehmen, wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die musikalischen Berufsfelder vielfältig sind und unterschiedliche Schwerpunkte bzw. Anforderungen existieren.
Die Studienvorbereitende Ausbildung (SVA) wird nach standardisierten Richtlinien des Verbands deutscher Musikschulen durchgeführt und wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert. Sie findet an einer öffentlichen Musikschule im Verband deutscher Musikschulen statt und umfasst zusätzlich zum instrumentalen Hauptfachunterricht:
- Unterricht im Fach Musiklehre/Gehörbildung/Musiktheorie
- Teilnahme an einem Ensemble (z.B. Band, Orchester, Chor)
Das SVA-Angebot richtet sich an Musikschüler*innen, die ihr Hauptfach an einer öffentlichen Musikschule oder bei einem privaten Anbieter belegt haben.
Das Einstiegsalter liegt bei 13-14 Jahren (gemäß den SVA-Richtlinien des VdM ab 12 Jahren möglich), Höchsteinstiegsalter 20 Jahre, die Dauer der Förderung beträgt höchstens 6 Jahre.
Prüfungen
Für die Teilnahme an der SVA ist es erforderlich, an einer öffentlichen Musikschule mit SVA-Abteilung erfolgreich eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren.
Die Prüfung soll den Kenntnisstand und die Vielseitigkeit des/der Schüler*in erkennen und einordnen lassen. Zusätzlich zur Prüfungskommission sollte der/die Fachlehrerin des Hauptfachinstrumentes des/der Schüler*in bei der Prüfung anwesend sein.
Die Prüfung umfasst:
- ca. zehn Minuten Vorspiel im Hauptfach (mindestens zwei Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen)
- eine kurze Hörprüfung
Nach Bestehen der Aufnahmeprüfung wird jährlich eine Zwischenprüfung abgelegt.
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann sprich mit Deinem Instrumentallehrer! Und lies weiter, hier sind noch weitere detaillierte Informationen bezüglich der SVA der Musikschule Ostkreis Hannover e.V.!
Umfang und Struktur der SVA der Musikschule Ostkreis Hannover e.V. entsprechen den Richtlinien des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen.
Verbindliche Unterrichtsfächer
- Wöchentlicher Unterricht (in der Regel 45 min) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach
- Regelmäßige Teilnahme am Unterricht in Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie im Umfang von jährlich mindestens 30 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
- Regelmäßige Teilnahme an einem Ensemblefach (Kammermusik, Orchester, Chor etc.).
Der Musiktheorie – Unterricht findet an der Musikschule Ostkreis Hannover nicht immer zur selben Zeit und am selben Ort statt, sondern es wird hierbei auf die SVA-Teilnehmer*innen eingegangen. Sehr gut zu verwirklichende, sehr effektive und in Kombination noch besser wirksame Unterrichtsformen sind:
- Online / mit Gehörbildungs-APP;
- Bündelung, Durchführung eines Workshops über mehrere Stunden
- Präsenzunterricht an den Standorten Burgdorf, Lehrte, Sehnde und Uetze.
Nach bestandener Aufnahmeprüfung (s.u.) ist die Teilnahme am Musiktheorie – Unterricht entgeltfrei.
Das Ensemblefach kann z.B. die BigBand oder das Orchester der allgemeinbildenden Schule sein.
In Abhängigkeit zum angestrebten musikpädagogischen Studienziel wird regelmäßiger Unterricht in einem instrumentalen/vokalen Nebenfach empfohlen.
Aufnahmeprüfung:
- Die schriftliche Anmeldung muss der Musikschule mindestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen.
- Im Hauptfach müssen Werke aus 2 unterschiedlichen Stilrichtungen, welche den Kenntnisstand und die Vielseitigkeit der Kandidatin / des Kandidaten erkennen lassen, mit einer Gesamtdauer von ca. 10 Minuten vorgetragen werden. Es wird auch eine kurze Hörprüfung durchgeführt, die berücksichtigt, dass u. U. noch keine umfassenden theoretischen Grundlagen vorhanden sind.
Die/der Bewerber*in wird in die SVA aufgenommen, wenn die Prüfungskommission mehrheitlich zum Urteil kommt, dass die erbrachte Leistung mit einem möglichen musikbezogenen Studium bzw. einem musikbezogenen Ausbildungsziel in Einklang steht.
Unmittelbar nach der Prüfung informiert die Prüfungskommission den Kandidaten / die Kandidatin über das Ergebnis der Prüfung. Es findet auf Wunsch eine ausführliche Beratung hinsichtlich der gezeigten Leistungen und der möglichen Perspektiven der weiteren musikalischen Entwicklung statt.
Zwischenprüfung:
- Für die Durchführung der Zwischenprüfungen gilt Absatz 2), siehe „Aufnahmeprüfung“.
- Vor den Zwischenprüfungen ist eine Klausur in Gehörbildung und Musiktheorie durchzuführen, die dem Ausbildungsstand entsprechende Inhalte behandelt. Die ausgewerteten Arbeiten müssen der Prüfungskommission vorliegen.
- Auf eine mündliche Gehörprüfung kann verzichtet werden, wenn die in der Gehörbildungsklausur erbrachten Leistungen dies rechtfertigen.
- Der Kandidat / die Kandidatin muss im Hauptfach ein von der Fachlehrkraft vorgeschlagenes einfaches Stück vom Blatt spielen.
Der/die Kandidat*in wird in der SVA belassen, wenn die Prüfungskommission mehrheitlich zum Urteil kommt, dass eine deutliche Entwicklung erkennbar ist oder die erbrachten Leistungen weiterhin im Einklang mit einem möglichen musikbezogenen Studium bzw. einem musikbezogenen Ausbildungsziel stehen.
Prüfungskommission:
Die Prüfungskommission besteht aus einem/einer vom Landesverband gestellten externen Prüfungsvorsitzenden, einem/einer Vertreter*in der Schulleitung und dem/der SVA-Fachleiter*in.
Die SVA – Prüfungen 2027 der Musikschule Ostkreis Hannover finden im Juni statt (der genaue Termin folgt).
Da die Musikschule Ostkreis Hannover und die Musikschule Isernhagen die SVA – Prüfungen gemeinsam durchführen, ist der Ort der Prüfungen Isernhagen, Adresse Hauptstraße 68, 30916 Farster Bauernschaft.